Wenn der „Frosch sich NICHT in einen Prinzen verwandelt“ hat und jetzt per Lasertherapie entfernt werden muss.

Im Bundestag wurde am 19. Oktober 2018 entschieden, dass demnächst nur noch Hautärzte / Ärzte Tätowierungen mittels Lasertherapie entfernen dürfen. Im Dezember 2018 tritt die Gesetzesänderung des Strahlenschutzes bereits teilweise in Kraft, zuletzt dürfen ab 2020 nur noch Mediziner mit nachgewiesener Fachkunde (Fortbildungen) aktiv werden.

Die nunmehr vorgeschriebenen Neuerungen bei der „NiSV“ (Anwendung nicht ionisierender Strahlung am Menschen) sind zu begrüßen, erklärt der Facharzt für Dermatologie, Herr Dr. med. A. Shab von Med-Aesthet in Frankfurt, denn häufig kommen vernarbte und entstellte Patienten in seine Praxis. Die Ästhetik des Körpers hat sich gravierend verändert, waren früher meist nur Sträflinge oder Matrosen tätowiert, ist es heutzutage durchaus gesellschaftsfähig Abbildungen der Kinder, Schriftzüge oder umgangssprachlich das „Arschgeweih“ vorzuzeigen.

Im Alter zwischen 16 und 29 Jahren lässt sich jeder vierte tätowieren, bundesweit hat sogar fast jeder zehnte ein permanentes Hautbild. Es ist nicht verwunderlich, dass solche „Jugendsünden“ zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr entzücken. Der einstmals begehrte Frosch hat sich dann nicht verwandelt oder die Tinte verblasst, bzw. verschwimmt (durch zu tiefes Einstechen) in der Haut! Bislang durften Kosmetiker, Heilpraktiker und sogar Tätowierer selbst diese später wieder entfernen. Meist sind mehrere Sitzungen einer solchen Prozedur nötig, um überholte Motive oder auch fehlerhafte Schreibweisen unsichtbar zu machen. Die Art des Defekts, die Größe und Körperstelle des „Tattoos“ sind dabei maßgeblich. 1,2 Millionen Menschen lassen sich jährlich aus diesen Gründen lasern.

Bei nicht-sachgemäßer Laserbehandlung können der Haut jedoch gravierende Schäden zugefügt werden. Besorgniserregend ist u. a., dass dabei evtl. Hautkrebs oder andere krankheitsanfällige Stellen nicht erkannt werden und somit folgenschwere Auswirkungen für den Patienten möglich sind, so der Mediziner. Auf gefährliche Nebenwirkungen hat auch eine Strahlenschutz-Expertin, Frau Inge Paulini, hingewiesen und forderte deshalb diese grundlegende Reform.

Diese Reformen sollten bereits bei entsprechenden Beratungen beginnen, denn es gibt beispielsweise schon bei der Lasertechnik enorme Qualitätsunterschiede. Die teuren 4- Wellenlängen-Laser sind längst nicht überall verbreitet und nur der medizinische Fachmann kennt sich zusätzlich mit Laseraufsätzen, Farben und Hautarealen aus. Es versteht sich von selbst, dass Personen mit eintägigen Fortbildungskursen (bislang die einzige Voraussetzung für Kosmetiker, Heilpraktiker und Tätowierer) ungeliebte Hautbilder, sowie Permanent Make-up nicht genauso kompetent wie der Facharzt für Dermatologie entfernen / behandeln kann. Unter die NiSV fallen beispielsweise IPL und Lasergeräte, Hoch- und Niedrigfrequenzgeräte, Ultraschallgeräte, Magnetfeld- sowie Gleichstromgeräte. Das besondere Wissen über den Abtransport von Farbpartikeln und die Nachbehandlung von gelaserten Stellen ist ebenso wichtig, wie die technische Handhabung der Laser selbst. Schließlich wird dieser innerhalb von Sekunden auf mehrere 100° C erhitzt, damit Farbpartikel zerplatzen und über das Lymphsystem, die

Niere und Leber vom Körper abtransportiert werden können. Das kontinuierliche Instandhalten der Geräte ist ebenso wichtig, wie der Schutz dritter Personen (z. B. Anwesende in angrenzenden Räumen während der Prozedur). Vor jeder Nutzung ist der Zustand des Gerätes auf Funktionsfähigkeit genau zu prüfen (Anschlüsse, Kontrolllampe, etc.). Vielfach sind mehrere Sitzungen nötig und es kann bis zu einem Jahr dauern, bis der einstige „Hautschmuck“ nicht mehr zu sehen ist. Es ist möglich, dass an Stelle der Tätowierung dauerhaft helle Areale sichtbar bleiben. Das Verfahren an sich schmerzt nicht mehr als das Stechen des Hautbildes selbst.

Auf Alkohol und Sonneneinflüsse vor einer solchen Behandlung sollte genauso verzichtet werden, wie auf anschließende Solariumgänge oder zu langes heißes Duschen. Bei UV- Einstrahlungen kann es – sofern darauf nicht geachtet wird – zu Verfärbungen an einzelnen Stellen durch Depigmentierungen kommen. Es ist zu empfehlen, der Haut in der Folge eine besondere Pflege angedeihen zu lassen und enge Kleidung zu meiden, kurz: Alles, was an den dann sehr empfindlichen Hautstellen scheuert, kann die Heilung beeinträchtigen.

Weitere Möglichkeiten der Entfernung von Tätowierungen bestehen in der Nutzung von Milchsäure, chemischen Peelings oder Diathermie. Bei der letzteren Variante wird eine bestimmte Stromform an entsprechende Stellen geleitet, wodurch die Tinte verdunstet und abgestorbene Hautzellen sich im Verlauf langsam erneuern. Zu empfehlen ist diese Therapie grundsätzlich eher nicht, da sie sehr schmerzhaft ist, gesunde Hautareale mit zerstört und die Heilung nur langsam eintritt.